Schlagwort: Nationalpark Sächsische Schweiz

Vorbeugende Löschwasserbereitstellung im Nationalpark Sächsische Schweiz verbessert

In einer Pressemitteilung informiert die Große Kreisstadt Sebnitz über weitere Maßnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes im Nationalpark Sächsische Schweiz. Die PM wurde freundlicherweise vom Pressesprecher des Nationalparks zur Verfügung gestellt.

Löschwassersituation im Nationalpark Sächsische Schweiz nachhaltig verbessert!

Pünktlich zum Jahresende 2023 konnte das Großprojekt zur Löschwassersituation im Nationalpark Sächsische Schweiz erfolgreich beendet werden. Vorangegangen waren fast zwei Jahre der Vorbereitung und Planung auch in den Städten Bad Schandau und Hohnstein. Mit der Errichtung von drei unterirdischen Löschwasserzisternen auf Sebnitzer Gebiet im Bereich des Nationalparks konnte die Löschwasserbereitstellung im teilweise sehr schwer zugänglichen Elbsandsteingebirge nachhaltig verbessert werden. Zusammengefasst stehen der Feuerwehr allein aus den Sebnitzer Zisternen nunmehr 250m³ Wasser stationär sofort im Wald zur Verfügung. Damit soll der überaus wichtige erste Löschangriff bei Entstehungsbränden effektiv unterstützt und die Löschwasserversorgung sichergestellt werden.

An folgenden Standorten konnte im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltig aus der Krise“ des Umweltministeriums eine Löschwasserzisterne errichtet werden:

1- Buchenparkhalle (Hinterhermsdorf) mit einem Fassungsvolumen von 100 m³

2- Thorwaldwiese (Ottendorf) mit einem Fassungsvolumen von 100 m³

3- Ende befahrbarer Großer Zschand (Ottendorf) mit einem Fassungsvolumen von 50 m³

Die Bauweise der Zisternen reicht bei den verwendeten Baumaterialien von klassischem Stahlbeton bis hin zu profilverstärktem Polypropylen.

Aufgrund der Wetterbedingungen zum Ende des vorigen Jahres werden noch abschließende Oberflächeninstandsetzungen im Frühjahr 2024 durchgeführt. Die Funktionsfähigkeit der Zisternen ist jedoch bereits jetzt gegeben.

Im Beisein von Oberbürgermeister Kretzschmar und dem Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst Uwe Borrmeister konnten die drei Zisternen jetzt offiziell in Betrieb genommen werden.

Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz: „Mit drei fest installierten Löschwasserzisternen trägt die Stadt Sebnitz einen bedeutenden Anteil an der Löschwasserbereitstellung im Nationalpark. Zusammen mit vier weiteren unterirdischen Zisternen, die durch die Städte Hohnstein und Bad Schandau gebaut wurden ist ein solides Netz von neuen Löschwasserreservoirs für den vorbeugenden Waldbrandschutz im Nationalpark entstanden. Die Nationalpark- und Forstverwaltung gewährleistet ihrerseits mit mobilen Löschwasserzisternen, einer erhöhten Zahl von Rangern der Nationalparkwacht, mobiler Löschausstattung und Reduzierung der Brandlast entlang von Rettungswegen einen verbesserten Waldbrandschutz.“

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Große Kreisstadt Sebnitz

SG Öffentlichkeitsarbeit

Foto: Hp. Mayr

Die Stadverwaltung Sebnitz hat mit Hilfe von Fördermitteln des Umweltministeriums im vergangenen Jahr drei Löschwasserzisternen im Nationalpark bauen lassen. Nun konnten der Sebnitzer Oberbürgermeister Ronald Kretzschmar, Stadtwehrleiter und Gerätewart der Feuerwehr Björn Hoyer die Zisternen mit dem Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz vom Sachsenforst Uwe Borrmeister in Betrieb nehmen. Die Zisterne im Großen Zschand fasst 50.000 Liter. Ihr Füllstand lässt sich leicht im grünen Sichtfenster kontrollieren.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher

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Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

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An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

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Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz auch 2024 zeitweilig untersagt

In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren DAV-Landesverband Sachsen, BUND-Landesverband Sachsen und Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz über eine Maßnahme zum Schutz von Tieren während der Brut- und Setzzeit:

Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind (ist) zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung vom Sachsenforst erhofft sich gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit.

Ob die jetzt gültige temporäre Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, wird während der Laufzeit dieser Regelung bis 2025 geprüft. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert. Außerdem wird diese Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen auf ein naturverträgliches Maß zurückführen könnten.

Nach der derzeitigen Regelung können einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist — z.B. wenn in der Nähe einer Boofe die Brut eines Wanderfalkenpaares witterungsbedingt länger andauert. In den Jahren 2022 und 2023 war dies nicht notwendig.

In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.

Die deutliche Aufstockung der Nationalparkwacht im Jahr 2022 führte zu einer höheren Präsenz der Ranger auf der Fläche. Seither kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der Vorschriften besser kontrollieren. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Boofen, das nach bisherigen Schätzungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen illegalen Übernachtungsstellen gehen besondere Störwirkungen aus.

Hintergrundinformation:

Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht.

Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen zugelassenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot unter anderem eine Verringerung der nächtlichen Störungen für die Tierwelt im Nationalpark gewährleistet werden.

Foto: Hp. Mayr

In den Freiübernachtungsstellen im Nationalpark wird auf das Verbot zum Boofen vom 01. Februar bis zum 15. Juni higewiesen.

Pressesprecher

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Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024, Teil 4

Forstsetzung des Beitrages vom 05.01.2024 und Schluss

Nachdem in den Beiträgen 1 bis 3 Neues im Tourenprogramm 2024 vorgestellt wurde, folgt nun das Bewährte. Dazu gehören seit 2020 geführte Touren auf dem Forststeig Elbsandstein. In den letzten Jahren zeichnet sich ein deutlicher Trend in Richtung grenzüberschreitende Touren ab. Die Böhmische Schweiz lockt offenbar inzwischen mindestens genauso stark, wie die Sächsische. Und das nicht nur wegen des guten böhmischen Biers und wanderfreundlicher Gaststättenpreise. Es ist ruhiger dort, verträumter, geheimnisvoller und nicht so überlaufen. Man steht sich nicht gegenseitig auf den Füßen. Die Teilnehmenden staunen immer wieder über Möglichkeiten jenseits der Grenze, die ihnen bis dato unbekannt waren und für die kaum auf der sächsischen Seite des Elbsandsteingebirges geworben wird. Das trifft übrigens auf Unverständnis, ist es doch ein einziges, zusammengehörendes Gebirge, das lediglich durch eine Verwaltungs- und eine Sprachgrenze getrennt wird.

Auf dem Forststeig Elbsandstein wollen wir in diesem Jahr an drei Wochenenden unter dem Motto „2 Tage im Wald – ForststeigTrekking!“ – auf siedlungsfernen Wegen und Pfaden abseits der Zivilisation unterwegs sein. Wir übernachten in einer spartanisch eingerichteten Selbstversorgerhütte im Wald. Strom und Trinkwasser gibt es dort nicht; alles was wir brauchen, müssen wir selbst mitbringen. Wir genießen die Ruhe und die natürlichen Geräusche des Waldes und erleben für kurze Zeit, dass es auch noch ein Leben ohne Zivilisationslärm, Alltagshektik und Termine gibt. Übrigens: dort existiert das wahrscheinlich größte, grenzüberschreitende Funkloch Sachsens und Böhmens!;-)

Folgende Termine sind geplant:

  • Samstag, 22. Juni 2024 bis Sonntag, 23. Juni 2024
  • Samstag, 29. Juni 2024 bis Sonntag, 30. Juni 2024 und
  • Samstag, 24. August 2024 bis Sonntag, 25. August 2024.

Anmeldeschluss ist jeweils 30 Tage vor Tourenbeginn. Nutzen Sie/nutzt bitte die Anmeldefunktion des Veranstaltungskalenders. Das geht schnell und einfach.

Weiterhin geplant sind Tagestouren

Während der Wanderwochen sind wir zusätzlich auf der grenzüberschreitenden „SchmugglerRoute“ und der großen „SchneebergRoute“ unterwegs.

Bewährt haben sich auch folgende Touren:

Termine und Anmeldung für alle Tagestouren siehe Veranstaltungskalender.

Die langjährigen Klassiker „Wild und romantisch: Die Gründe um Stadt Wehlen“ und „Wilde Felsenwelt im Schmilkaer Gebiet und Wege zur Wildnis“ werden im Rahmen der „Wanderreise Sächsisch-Böhmische Schweiz“ by Mediterranatours weiterhin durchgeführt. Als Tagestouren sind sie auch auf Anfrage bis 7 Tage vor Tourenbeginn möglich. Für diese wie für alle anderen geführten Touren gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 erwachsenen Personen, die zum Anmeldeschluss erreicht sein muss. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen.

Zusätzliche Tagestouren können im Laufe des Jahres, z.B. als Alternative bei behördlich angeordneten Gebbietssperrungen, höherer Gewalt oder Ausfall von geplanten Touren bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ausgeschrieben werden. Öfter mal und rechtzeitig in den Veranstaltungskalender zu schauen, kann sich also lohnen.

Für größere Gruppen finden wir auch eine gute Lösung. Bitte fragen Sie/fragt Ihre/eure Wunschtour mindestens 30 Tage vor dem Wunschtermin an, damit rechtzeitig kollegiale Unterstützung organisiert werden kann.

Neues und Bewährtes im Tourenprogramm, Teil 3

Fortsetzung des Beitrages vom 05.01.2024

Im Beitrag vom 08.01.2024 wurden 4 geführte Wanderwochen vorgestellt, die unter eigenem Namen veranstaltet werden – siehe: https://natursaxe.de/2024/01/08/neues-und-bewaehrtes-im-tourenprogramm-2024-teil-2/ . In diesem Beitrag geht es um geführte Wanderreisen in Kooperation mit anderen Reiseveranstaltern. Diese Reisen finden seit mehr als 5 Jahren statt und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Das ist keine Übertreibung, sondern an den Zahlen durchgeführter Reisen und zufriedener Teilnehmer (m/w/d) messbar. Es könnten noch mehr Teilnehmer sein, wenn mehr Einzelzimmer oder Doppelzimmer zur Alleinbenutzung im wandererfreundlichen Preissegment buchbar wären. Aber das ist ein Thema für sich, auf das noch separat eingegangen wird. Bis dahin gilt: Rechtzeitige Buchung sichert das Einzelzimmer!;-)

Bewährt und ohne Übertreibung inzwischen beliebt sind die geführten Wanderreisen in Kooperation mit dem Reiseveranstalter Mediterranatours aus Dresden. Mediterranatours ist als Gesamtveranstalter zuständig für die Ausschreibung und Vermarktung der Reisen und Natursaxe® kümmert sich um die Organisation und Führung der Touren inkl. Transfers mit ÖPNV vor Ort. Vertragspartner der Teilnehmenden ist Mediterranatours, auch wenn Buchungen über Kooperationspartner oder Anfragen über die Webseiten von Natursaxe® erfolgen. Für die folgenden Wanderreisen gelten deshalb ausschließlich die AGB und Datenschutzbestimmungen von Mediterranatours:

Geführte Wanderreise Sächsische und Böhmische Schweiz zu folgenden Terminen:

  • 28.04.-04.05.2024
  • 19.-25.05.2024
  • 09.-15.06.2024
  • 07.-13.07.2024
  • 01.-07.09.2024 und
  • 29.09.-05.10.2024.

Diese Wanderreise ist besonders geeignet für erlebnisorientierte Wanderer (m/w/d) mit Kondition für tägliche Touren von 12- 18 km Länge und bis zu jeweils 600 auf- und absteigende Höhenmeter auf naturbelassenen und auf markierten Wanderwegen in der der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz.

Geführte Wanderreise Dresden und Ebsandsteingebirge zu folgenden Terminen:

  • 05.-11.05.2024
  • 16.-22.06.2024
  • 25.-31.08.2024
  • 08.-14.09.2024.

Diese Wanderreise ist besonders geeignet für genussorientierte Wanderer (m/w/d) mit Kondition für tägliche Touren von 10- 13 km Länge und bis zu maximal jeweils 400 auf- und absteigende Höhenmeter auf markierten, befestigten Wegen in der Region Dresden-Elbland und im Elbsandsteingebirge.

Die Teilnehmerzahlen sind limitiert. Anmeldefristen und -schluss entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung auf der Webseite von Mediterranatours.

„Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024“ wird mit Teil 4 fortgesetzt.

Naturpark- Initiative übergibt Petition

Nach dem Waldbrand in der Sächsischen Schweiz 2022 gründete sich eine Bürgerinitiative (BI), die die Umwandlung des Nationalparks Sächsische Schweiz in einen Naturpark anstrebt. Mit teilweise spektakulären Aktionen, wie einem Banner an der Basteibrücke, machte die BI seither auf ihr Anliegen aufmerksam. Parallel zu Banneraktionen und der Beteiligung an öffentlichen Diskussionen mit Nationalparkverwaltung, Landratsamt und Tourismusverband startete die BI eine Petition. Insgesamt 8.502 Petentinnen und Petenten haben zwischenzeitlich unterzeichnet. Vor wenigen Tagen übergaben Vertreter der BI die Petition an den zuständigen Ausschuss im Sächsischen Landtag. Der Petitionsausschuss wird jetzt die Unterlagen prüfen und dann entscheiden, ob der Petition stattgegeben wird oder nicht. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

(Quelle: Sächsische Zeitung, Ausgabe vom 06.01.2024)

Nationalpark- und Forstverwaltung saniert den dritten Bauabschnitt der Steiganlagen in den Schwedenlöchern – Umleitung ist ausgeschildert

Die Sanierung des beliebten Wanderweges durch die Schwedenlöcher im Rathener Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz wird fortgesetzt. Dazu veröffentlichte die Nationalpark- und Forstverwaltung folgende Pressemitteilung:

„Nach den Weihnachtsferien beginnt am kommenden Montag, dem 08.01. eine Spezialfirma im Auftrag der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst mit der Sanierung des dritten und letzten Bauabschnittes der Schwedenlöcher. In den engen Felsschluchten werden die Steiganlagen instandgesetzt. Die stark verrosteten Eisenträger der Konstruktion werden durch neue ersetzt. Auch für den dritten Bauabschnitt hat die Nationalpark- und Forstverwaltung wieder eine sechsstellige Summe eingeplant.

Die aufwändigen und körperlich schweren Arbeiten im Winter sind sehr von der Witterung abhängig. So kann eine feste Aussage zur Dauer der Maßnahme leider nicht getroffen werden.

Die Umleitung für Wanderer zur Bastei führt von Kurort Rathen aus über den Basteiweg (Abzweig am Kassenhaus der Felsenbühne) oder über den Amselfall und den Rathewalder Fußweg (rund 15 min längere Gehzeit).

In den vergangenen zwei Wintern hat die Nationalparkverwaltung die Steiganlagen bereits auf mehreren 100 Metern sanieren lassen, unter anderem der lange Steg südöstlich des Schwedenturms. Dabei hat die Baufirma über drei Meter lange verrostete Bahnschienenträger durch Aluminiumträger ersetzt. Die Straßenbahnschienen wurden 1967/68 mit vielen ehrenamtlichen Helfern eingebaut. Nach über 50 Jahren hat die Korrosion den alten Schienen, in den immer feuchten Felsschluchten, so stark zugesetzt, dass diese durch neue Träger ersetzt werden müssen.

Die Aufteilung in mehrere Bauabschnitte diente dazu, die Sperrzeiten auf dem beliebten Wanderweg für die Besucher möglichst auf die Jahreszeit mit weniger Besuchern zu begrenzen.

Bildunterschrift:

Foto: M. Aulitzky

Bereits in den vergangenen zwei Wintern hat eine Spezialfirma die anspruchsvollen und körperlich schweren Sanierungsarbeiten an den Stahlkonstruktionen in den Schwedenlöchern voran getrieben und zwei Drittel der Steiganlagen saniert. Diese Arbeiten sollen in diesem Winter zum Abschluss gebracht werden.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher
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Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz auch künftig nur für Kletterer (m/w/d) erlaubt

Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, BUND und DAV Sachsen evaluierten die seit 2022 geltende Übergangsregelung zum Boofen und informierten darüber in folgender gemeinsamer Pressemitteilung:

Nationalpark und Verbände ziehen Bilanz des Boofenverbots

Boofen im Nationalpark auch künftig nur für Kletternde erlaubt

Seit der Einführung der Übergangsregelung zum Boofen 2022 ziehen Nationalparkverwaltung, die beteiligten Bergsport- und Naturschutzverbände gemeinsam Bilanz. Zwar hat die Zahl der Freiübernachtungen erheblich abgenommen, doch musste die Nationalparkwacht über 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, weil Besucher versuchten, während der Boofensperrungen im Nationalpark zu übernachten. Auffällig war dabei, dass weniger Freiübernachtende aus dem Raum Dresden und Sächsische Schweiz angetroffen wurden, sondern die meisten Verstöße von Menschen gemacht wurden, die weiter entfernt wohnten, so dass sie die Informationen zum Boofenverbot wohl nicht erhalten haben.

Kürzlich trafen sich die Verbände mit der Nationalparkverwaltung zur detaillierteren Auswertung. Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen auf die Tierwelt gestalten sich schwierig, da auch die Wissenschaft hierzu wenig greifbare Ansatzpunkte bietet. Die Projektgruppe Boofen stellte fest, dass es schwierig bis unmöglich ist, ökologisch begründete Indikatoren zu messen, die Rückschlüsse auf die Entwicklung von Flora und Fauna im Zusammenhang mit dem Boofverbot zulassen. Eine Analyse der Wanderfalkenpopulation der letzten 10 Jahre hatte z.B. ergeben, dass Gebiete mit zugelassenen Boofen zu den erfolgreichsten Brutrevieren in der Sächsischen Schweiz zählen. Es konnte kein unmittelbarer Zusammenhang des temporären Boofverbots mit den sehr guten Wanderfalken-Brutzahlen in den letzten beiden Jahren festgestellt werden. Nach intensiver Diskussion wurde festgestellt, dass es auch langfristig nicht möglich ist, die Entwicklung der Felsbrüter speziell in Hinblick auf Boofregelungen auszuwerten, da eine Vielzahl anderer Ursachen wie z.B. natürliche Fressfeinde und das Wetter den Bruterfolg der Felsbrüter signifikant beeinflussen können.

Das zeitweise Boofenverbot wurde unter anderem zur Verringerung der Störungen für die Tierwelt im Nationalpark erlassen. Befristet bis 2025 soll das Verbot des Freiübernachtens jeweils vom 1. Februar bis 15. Juni gelten. In der übrigen Zeit des Jahres ist das Übernachten in den zugelassenen 58 Freiübernachtungsstellen weiterhin erlaubt, allerdings wie bisher nur in Verbindung mit dem Klettersport.

Die Nationalparkverwaltung hat das zeitweise Verbot mit Naturschutz- und Bergsportverbänden, sowie Kommunen und dem Tourismusverband abgestimmt und für drei Jahre eingeführt. Alle Beteiligten werden den Erfolg der Maßnahme überprüfen und eine langfristige Regelung ab 2026 erarbeiten.

Nationalparkleiter Uwe Borrmeister: „Ich bin dankbar, dass die neuen Regeln von den meisten Besuchern respektiert wurden. Es war nachts deutlich ruhiger im Nationalpark. Die Gäste waren überwiegend gut informiert und die Nationalparkwacht traf auf viel Verständnis für das Verbot. Allerdings sind die 100 Fälle, in denen die Nationalparkwacht während der Zeit des Boofenverbots Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten musste, deutlich zu hoch. Hier müssen wir künftig versuchen, besser zu informieren.“

Lutz Zybell vom DAV-Landesverband Sachsen ergänzt: „Wir freuen uns, dass unsere Informationskampagne zum temporären Boofenverbot im Nationalpark die hiesige Bevölkerung erreicht hat und das derzeit geltende Verbot von ihr beachtet wird. Gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung und den Naturschutzverbänden werden wir überlegen, wie wir Besucher von weiter her noch besser erreichen und auf die bis einschließlich 2025 geltende Regelung im Frühjahr hinweisen können.“

Mit der temporären Sperrung konnte auf jeden Fall ein deutliches Zeichen gegen das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz gesetzt werden. Auch an den Feiertagswochenenden im Mai und Juni war eine deutliche Beruhigung der sensiblen Natur im Nationalparkgebiet zu spüren.

Hintergrund:

Das Übernachten in der Natur – ob im Freien oder im Zelt – ist auch bisher schon im Nationalpark grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 zugelassenen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettersport geschieht. Damit wird die Tradition der Bergsteiger berücksichtigt. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist. Doch Internet und Apps erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und machen es für immer mehr Nichtkletterer attraktiv, im Nationalpark zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr nur die zugelassenen Boofen, sondern übernachten illegal im gesamten Nationalpark. Eine großflächige Einschränkung der Lebensräume der Wildtiere ist die Folge.

Bildunterschrift:

Foto: Archiv Nationalparkverwaltung

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der Natur alle Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz gesperrt. Das Übernachten in der Natur – ob im Freien oder im Zelt – ist im Nationalpark grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 zugelassenen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettersport geschieht. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist.

i. A. des Pressesprechers

Stellvertretend für alle Beteiligten:

Nadja Rademacher

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

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Zweites Gesprächsforum zu Walddynamik und Entwicklung der Nationalparkregion Sächsische Schweiz in Bad Schandau

Der Dialog wird fortgesetzt. Zum zweiten Mal trafen sich interessierte Bürger der Region mit Vertretern von Nationalparkverwaltung, Landratsamt und Tourismusverband, um über aktuelle Probleme und die weitere Entwicklung der Region zu diskutieren. Mit der folgenden gemeinsamen Medieninformation informieren Nationalparkverwaltung und Landratsamt über Verlauf und Ergebnisse des Gesprächsforums:

Zweites Gesprächsforum zur Entwicklung der Nationalparkregion

Staatsminister Schuster und Präsidentin Kraushaar der Landesdirektion Sachsen nehmen als Zuhörer an den Diskussionen teil

Wie geht es weiter mit der Entwicklung in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz? Welchen Stellenwert hat dabei der Naturschutz? Was heißt das für die Entwicklung des Tourismus in der Region? Was wird aus den Wanderwegen und Stiegen, aber auch Rettungswegen für die Feuerwehr und Notfälle? Und wie darf man sich die unterschiedliche Waldentwicklung im Nationalpark und im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet vorstellen? Diese und andere Konzepte standen am vergangenen Dienstag in der Bad Schandauer Kulturstätte auch beim zweiten gemeinsamen Gesprächsforum des Landratsamtes und der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst im Mittelpunkt von insgesamt vier Diskussionsrunden.

Gekommen waren dieses Mal nur rund 70 interessierte Bürgerinnen und Bürger, darunter Naturschützer und Forstexperten, Vertreter der Bürgerinitiative Naturpark Sächsische Schweiz, Unternehmer, Touristiker und Verwaltungsmitarbeiter. Sie konnten sich jeweils zwei von insgesamt vier Themen auswählen und mitdiskutieren. Inhaltliche Impulsgeber waren Kai Ritter-Kittelmann (Leiter Amt für Bevölkerungsschutz) für das Thema Waldbrandschutzmanagement, Ina Kische (stv. Geschäftsführerin Tourismusverband Sächsische Schweiz) für die Tourismusentwicklung, Andreas Knaak von der Nationalparkverwaltung zum Thema „Wege“ und Uwe Borrmeister (Leiter der Nationalparkverwaltung und des Forstbezirkes Neustadt) zur Waldentwicklung in der Nationalparkregion.

Zu allen Themen wurde in zwei Gesprächsrunden à 45 Minuten intensiv diskutiert, bevor die Ergebnisse vor allen Teilnehmern zusammengefasst wurden. Dabei gab es sowohl kritische und unterschiedliche Positionen als auch Gemeinsamkeiten. So waren sich die meisten Diskutierenden einig, dass man Naturschutz und Tourismus nicht gegeneinander ausspielen, sondern gemeinsam entwickeln müsse. Deutlich wurde auch, dass sich mehrere Empfehlungen der Expertenkommission „Waldbrände Sommer 2022“ bereits in der Umsetzung befinden, andere noch einer behördlichen Prüfung bedürfen.

Unterschiedliche Auffassungen gab es unter anderem zur Waldentwicklung im Nationalpark, zum Wegekonzept und zu Einschränkungen, die sich durch die Schutzziele des Nationalparks ergeben. Konkrete Forderungen bzw. Empfehlungen bezogen sich zum Beispiel auf die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, eine naturverträgliche Besucherlenkung und gezielte Waldbrandprävention. Auch das Für und Wider der Beseitigung und der Funktionen von Totholz wurde wieder diskutiert.

Die Hinweise und Vorschläge werden im Nachgang zusammengefasst und sind in Kürze auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung nachzulesen.

Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalparkverwaltung bei Sachsenforst: „Trotz der geringeren Beteiligung war auch beim zweiten Gesprächsforum das große Interesse an den Entwicklungen im Nationalpark und im Landschaftsschutzgebiet spürbar. Nach dem Auftakt in Sebnitz und der Fortsetzung der Gespräche in Bad Schandau sollen vergleichbare Gespräche in der Vorderen Sächsischen Schweiz stattfinden. Viele Themen kamen erneut auf den Tisch, aber auch einzelne neue Impulse. Wir sind uns weitgehend einig darin, dass wir die Nationalparkregion nur gemeinsam mit den Bewohnern entwickeln können.“

„Auch in Bad Schandau zeigte sich, dass eine ausgewogene, in der Sache aber auch gern kontroverse Diskussion über schwierige Themen möglich ist“, erklärt Landrat Geisler zur zweiten Auflage des Gesprächsforums. „Die Fachleute und die Bürgerinnen und Bürger haben dank der unterschiedlichen Thementische eine große Bandbreite von Themen rund um die Entwicklung der Nationalparkregion besprechen und ihre Gedanken austauschen können. Ich danke allen, die sich an den regen Diskussionen beteiligt haben, für ihr Engagement, ihre Ideen und Hinweise.

Wir werden die Reihe nächstes Jahr an weiteren Orten der Sächsischen Schweiz fortsetzen, um ein breites Meinungsbild aus der Nationalparkregion hinweg einzufangen. Ich habe mich gefreut, dass in Bad Schandau mit Staatsminister Schuster und Frau Präsidentin Kraushaar auch die sächsische Staatsregierung beziehungsweise die zuständige Landesdirektion die Diskussionen verfolgt und sicherlich Impulse mitgenommen haben.“

Hintergrund: Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten trägt die Nationalparkverwaltung von Sachsenforst den traditionellen Erholungs- und Sportinteressen im Nationalpark und im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz im größtmöglichen Umfang Rechnung, zum Beispiel bei den Vereinbarungen zu den 400 Kilometern Wanderwegen, 700 zugelassenen Kletterfelsen, 100 Kilometern Zugangswegen zu Kletterfelsen, 58 Boofen und 51 Kilometern Radrouten.

Fotos: Hp. Mayr, N. Rademacher

Im Auftrag des Pressesprechers

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

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Wie Wanderwege im Nationalpark erhalten werden

Seit 2018 sterben im großen Umfang Fichten im Nationalpark Sächsische Schweiz. Neu ist das nicht. Fichtensterben gab es auch schon 2007 und ff. nach dem Orkan Kyrill. Neu ist nur der Umfang. Etwa die Hälfte der Fichtenmonokulturen haben Buchdrucker & Co. zum Absterben gebracht. Das sieht erstmal gewöhnungsbedürftig aus, hilft aber der Natur bei der Neuordnung des Waldbildes. Die abgestorbenen Bäume sind nicht nur optisch eine Herausforderung, sie stellen auch eine Gefahr für Besucherinnen und Besucher dar. Niemand kann sicher voraussagen, wann die Baumskelette umfallen. Und niemand kann die Masse der abgestorbenenen Bäume beräumen. Das Betreten des Waldes geschieht deshalb immer auf eigene Gefahr. So steht es auch auf allen Informationstafeln an Wegen, die in den Nationalpark hineinführen.

Wie man im Nationalpark Sächsische Schweiz außerdem mit diesem Thema umgeht, darüber informiert folgende Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung:

Nationalparkverwaltung hat alle unpassierbaren Wanderwege freigeschnittenNationalparkverwaltung hat alle unpassierbaren Wanderwege freigeschnitten

Bei neuen Windbrüchen wird ebenfalls schnell gehandelt

Kürzlich konnten Wanderer bei der Planung ihres Ausflugs im Onlineservice der Nationalparkverwaltung feststellen, dass die Forstwirte der Verwaltung und beauftragte Firmen alle unpassierbaren Wanderwege im Nationalpark wieder freigeschnitten hatten. Der Sächsische Bergsteigerbund hat dies in einer eigenen Pressemitteilung gewürdigt.

Nach dem Dürrejahr 2018 sind im Nationalpark Sächsische Schweiz auf rund 2000 Hektar Fichtenwälder abgestorben. Viele der damals durch Borkenkäfer abgestorbenen Bäume brachen seither um. Entsprechend des Schutzzwecks des Nationalparks wächst von alleine ein neuer vielfältiger Wald heran.

Allerdings wurden damals auch viele Wanderwege unpassierbar. Mit einem umfangreichen Arbeitsprogramm hat die Nationalparkverwaltung von Sachsenforst seit dem Frühjahr 2021 rund 110 Wege freigeschnitten, viele davon wiederholt, einzelne bis zu zehnmal.

Leider währte der schöne Zustand des Wanderns ohne Hindernisse nur eine kurze Zeit, denn Starkwinde Anfang Oktober hatten neue Windbrüche zur Folge. In der Eulentilke und im Liebengrund brachen auf insgesamt rund 1.400 Metern zahlreiche abgestorbene Fichten um und blockierten die Wege. Die Nationalparkverwaltung weist mit Warnschildern an den Zugängen auf die vorübergehende Unpassierbarkeit hin.

Während die Waldarbeiter und die Nationalparkwacht einzelne Windbrüche nahezu täglich entfernen, wie beispielswiese in der unteren Kirnitzschklamm, muss die Verwaltung für großflächigere Maßnahmen, wie sie jetzt in der Eulentilke anstehen, zunächst ein naturschutzgesetzliches Befreiungsverfahren durchlaufen. Die Maßnahmen müssen so geplant werden, dass beim Freischneiden alle Naturschutzbelange berücksichtigt werden. Sobald die Befreiungen vorliegen, können diese Arbeiten beauftragt und vor Beginn der nächsten Brutzeit abgeschlossen werden.

Sachsens Umwelt- und Forstminister Wolfram Günther: „Es ist eine sehr gute Nachricht, dass die Besucherinnen und Besucher die wunderbare Natur im Nationalpark jetzt wieder umfänglich erleben können. Auch für das Gastgewerbe in der Region ist das eine wichtige Nachricht. Naturschutz, Naturerleben und nachhaltiger Tourismus, das gehört untrennbar zusammen im Nationalpark. Ich danke der Nationalparkverwaltung, dem Sachsenforst, den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und den beteiligten Forstunternehmen, dass das Freischneiden in diesem Umfang gelungen ist. Das war ein enormer Kraftakt. In den kommenden Jahren wird es eine prioritäre Aufgabe bleiben, die Wander- und Einsatzwege zu sichern. Denn angesichts der historischen Borkenkäferschäden bleibt die Lage dynamisch.“

Neben den Bemühungen zum Freischeiden der Wanderwege sorgt die Verwaltung mit der turnusmäßigen Reparatur der Wege und Steiganlagen wie in den Schwedenlöchern dafür, dass Einheimische und Besucher das Gebiet auf allen 400 Kilometern des Wanderwegenetzes erleben können.

Die Experten der Nationalparkverwaltung werden ab 2024 in Abstimmung mit der AG Wege verstärktes Augenmerk auf das Freischneiden wichtiger, nicht gekennzeichneter Wanderwege außerhalb der Kernzone legen. Sie setzen ebenso das Freischneiden von Zugängen zu Kletterfelsen fort, teilweise unterstützt von ehrenamtlichen Helfern aus den Reihen der Bergsportverbände.

Abgestorbene und umsturzgefährdete Bäume werden aber langfristig eine waldtypische Gefahr bleiben, auf die sich die Besucher im Nationalpark, wie in allen Wäldern einstellen müssen. Das gilt vor allem, wenn Wind, Schnee oder auch Regen die Bruchgefahr erhöhen. Das Begehen von Wegen im Wald geschieht immer auf eigene Gefahr. Durch regelmäßige Entnahme einzelner Bäume wird die Nationalparkverwaltung das Risiko zumindest verringern.

Noch bis zum Beginn der Vogelbrutzeit laufen umfangreiche Baumfällungen an 18 Wegen mit beiderseitigen Arbeitstiefen von 30 Metern an Einsatzwegen bzw. 15 Metern an Wanderwegen auf einer Länge von ca. 15.000 m. Für alle diese Maßnahmen hat die Landesdirektion Sachsen naturschutzrechtliche Befreiungen erteilt.

Bildunterschrift:

Foto: Hp. Mayr

Eine Fachfirma aus der Sächsischen Schweiz fällt im Auftrag der Nationalparkverwaltung vorsorglich abgestorbene Fichten entlang eines Einsatzweges. Die letzten unpassierbaren Wanderwege haben Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung mit Motorsägen frei geschnitten. Einzelne Windbrüche entfernen sie nahezu täglich um die Wanderwege gut begehbar zu halten. Abgestorbene und umsturzgefährdete Bäume werden aber langfristig eine waldtypische Gefahr bleiben, auf die sich die Besucher im Nationalpark, wie in allen Wäldern einstellen müssen. Das gilt vor allem, wenn Wind, Schnee oder auch Regen die Bruchgefahr erhöhen. Das Begehen von Wegen im Wald geschieht immer auf eigene Gefahr.

Pressesprecher
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STAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ 

STATE ENTERPRISE SACHSENFORST; NATIONAL PARK ADMINISTRATION  

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Weitere Waldbrandvorsorge im Nationalpark Sächsische Schweiz

Niemand will, dass der Wald im Nationalpark Sächsische Schweiz wieder brennt. Falls es aber doch passiert, wird in dem wasserarmen Gebiet vor allem eines gebraucht: Wasser, viel Wasser. Dafür hat die Nationalparkverwaltung eine weitere Vorsorge getroffen, wie mit der folgenden Pressemitteilung informiert wird:

Nationalparkverwaltung saniert Feuerlöschteiche

Teich auf dem Großen Winterberg und Hutenteiche bei Lohmen sind nun wieder aufbereitet für die Entnahme von Löschwasser

Während des großen Waldbrandes im August 2022 diente er mit seinen 500 Kubikmeter Wasser als stille Reserve, falls das Feuer dem Gasthaus Großer Winterberg näher gekommen wäre. Eine Dresdner Umweltfirma und eine Bad Schandauer Firma für Haus- und Dienstleistungen haben nun den aufwendigen Auftrag der Nationalparkverwaltung zur Entschlammung des Teichs bearbeitet. Das Laub der umstehenden Bäume sammelt sich in dem Standgewässer an, wird zersetzt und musste in größeren aber regelmäßig Zeitabständen entfernt werden. Somit steht der Löschteich, den Wanderer kurz vor dem Gipfel von der Winterbergstraße aus sehen können, wieder mit seinem gesamten Volumen für Löscheinsätze zur Verfügung.

Christina Tscheuschner ist als Betriebsleiterin im Nationalpark für Fragen des Waldes und der dort befindlichen Einrichtungen zuständig: „Mit der Sanierung und Ertüchtigung von Teichen für die Löschwasserentnahme angrenzend und im Nationalpark, schaffen wir einen weiteren Baustein für den vorbeugenden Waldbrandschutz. Gleichzeitig verhindern wir auch, dass die Teiche verlanden, sodass mit der Maßnahme der Lebensraum für Amphibien langfristig gesichert wird.“

Die Arbeiten finden jetzt im Herbst statt, da sich die meisten Amphibien aktuell noch außerhalb der Teiche an Land aufhalten. Die Entnahme des Schlamms und des nur teilweise zersetzen Laubes ist mühsam. Zum größten Teil ist Handarbeit erforderlich und nur teilweise kann eine Absaugvorrichtung genutzt werden, auch um die abdichtende Plane nicht zu verletzen, die die Nationalparkverwaltung vor einigen Jahren hat einbauen lassen.

Für die Arbeiten waren rund drei Wochen Arbeitszeit erforderlich. Eine kleine Quelle und die winterlichen Niederschläge werden den Teich bis zur nächsten Waldbrandsaison langsam wieder füllen.

Ebenfalls zur Verbesserung der Löschwasserverfügbarkeit hat die Nationalparkverwaltung den untersten der Hutenteiche bei Lohmen nördlich der Zufahrt zur Bastei entschlammen lassen. Die beauftragte Fachfirma aus Ehrenberg hat gleichzeitig die Möglichkeit für die Feuerwehren verbessert, im Brandfall das Wasser zu entnehmen.

BU: Foto: M. Aulitzky

Mit der Teichentschlammung steht wieder ein größeres Volumen für Löschwasser zur Verfügung. Gleichzeitig verhindert die Nationalparkverwaltung damit, dass die Teiche langfristig verlanden und  Lebensraum für Amphibien verloren geht. Nur teilweise konnte für die Arbeiten eine Absaugvorrichtung genutzt werden. Aufgrund des hohen Laubanteils musste eine Bad Schandauer Firma für Haus- und Dienstleistungen den Schlamm mit viel Handarbeit aus dem Teich schaufeln.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher“