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Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz auch 2024 zeitweilig untersagt

In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren DAV-Landesverband Sachsen, BUND-Landesverband Sachsen und Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz über eine Maßnahme zum Schutz von Tieren während der Brut- und Setzzeit:

Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind (ist) zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung vom Sachsenforst erhofft sich gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit.

Ob die jetzt gültige temporäre Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, wird während der Laufzeit dieser Regelung bis 2025 geprüft. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert. Außerdem wird diese Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen auf ein naturverträgliches Maß zurückführen könnten.

Nach der derzeitigen Regelung können einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist — z.B. wenn in der Nähe einer Boofe die Brut eines Wanderfalkenpaares witterungsbedingt länger andauert. In den Jahren 2022 und 2023 war dies nicht notwendig.

In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.

Die deutliche Aufstockung der Nationalparkwacht im Jahr 2022 führte zu einer höheren Präsenz der Ranger auf der Fläche. Seither kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der Vorschriften besser kontrollieren. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Boofen, das nach bisherigen Schätzungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen illegalen Übernachtungsstellen gehen besondere Störwirkungen aus.

Hintergrundinformation:

Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht.

Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen zugelassenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot unter anderem eine Verringerung der nächtlichen Störungen für die Tierwelt im Nationalpark gewährleistet werden.

Foto: Hp. Mayr

In den Freiübernachtungsstellen im Nationalpark wird auf das Verbot zum Boofen vom 01. Februar bis zum 15. Juni higewiesen.

Pressesprecher

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

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Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz auch künftig nur für Kletterer (m/w/d) erlaubt

Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, BUND und DAV Sachsen evaluierten die seit 2022 geltende Übergangsregelung zum Boofen und informierten darüber in folgender gemeinsamer Pressemitteilung:

Nationalpark und Verbände ziehen Bilanz des Boofenverbots

Boofen im Nationalpark auch künftig nur für Kletternde erlaubt

Seit der Einführung der Übergangsregelung zum Boofen 2022 ziehen Nationalparkverwaltung, die beteiligten Bergsport- und Naturschutzverbände gemeinsam Bilanz. Zwar hat die Zahl der Freiübernachtungen erheblich abgenommen, doch musste die Nationalparkwacht über 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, weil Besucher versuchten, während der Boofensperrungen im Nationalpark zu übernachten. Auffällig war dabei, dass weniger Freiübernachtende aus dem Raum Dresden und Sächsische Schweiz angetroffen wurden, sondern die meisten Verstöße von Menschen gemacht wurden, die weiter entfernt wohnten, so dass sie die Informationen zum Boofenverbot wohl nicht erhalten haben.

Kürzlich trafen sich die Verbände mit der Nationalparkverwaltung zur detaillierteren Auswertung. Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen auf die Tierwelt gestalten sich schwierig, da auch die Wissenschaft hierzu wenig greifbare Ansatzpunkte bietet. Die Projektgruppe Boofen stellte fest, dass es schwierig bis unmöglich ist, ökologisch begründete Indikatoren zu messen, die Rückschlüsse auf die Entwicklung von Flora und Fauna im Zusammenhang mit dem Boofverbot zulassen. Eine Analyse der Wanderfalkenpopulation der letzten 10 Jahre hatte z.B. ergeben, dass Gebiete mit zugelassenen Boofen zu den erfolgreichsten Brutrevieren in der Sächsischen Schweiz zählen. Es konnte kein unmittelbarer Zusammenhang des temporären Boofverbots mit den sehr guten Wanderfalken-Brutzahlen in den letzten beiden Jahren festgestellt werden. Nach intensiver Diskussion wurde festgestellt, dass es auch langfristig nicht möglich ist, die Entwicklung der Felsbrüter speziell in Hinblick auf Boofregelungen auszuwerten, da eine Vielzahl anderer Ursachen wie z.B. natürliche Fressfeinde und das Wetter den Bruterfolg der Felsbrüter signifikant beeinflussen können.

Das zeitweise Boofenverbot wurde unter anderem zur Verringerung der Störungen für die Tierwelt im Nationalpark erlassen. Befristet bis 2025 soll das Verbot des Freiübernachtens jeweils vom 1. Februar bis 15. Juni gelten. In der übrigen Zeit des Jahres ist das Übernachten in den zugelassenen 58 Freiübernachtungsstellen weiterhin erlaubt, allerdings wie bisher nur in Verbindung mit dem Klettersport.

Die Nationalparkverwaltung hat das zeitweise Verbot mit Naturschutz- und Bergsportverbänden, sowie Kommunen und dem Tourismusverband abgestimmt und für drei Jahre eingeführt. Alle Beteiligten werden den Erfolg der Maßnahme überprüfen und eine langfristige Regelung ab 2026 erarbeiten.

Nationalparkleiter Uwe Borrmeister: „Ich bin dankbar, dass die neuen Regeln von den meisten Besuchern respektiert wurden. Es war nachts deutlich ruhiger im Nationalpark. Die Gäste waren überwiegend gut informiert und die Nationalparkwacht traf auf viel Verständnis für das Verbot. Allerdings sind die 100 Fälle, in denen die Nationalparkwacht während der Zeit des Boofenverbots Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten musste, deutlich zu hoch. Hier müssen wir künftig versuchen, besser zu informieren.“

Lutz Zybell vom DAV-Landesverband Sachsen ergänzt: „Wir freuen uns, dass unsere Informationskampagne zum temporären Boofenverbot im Nationalpark die hiesige Bevölkerung erreicht hat und das derzeit geltende Verbot von ihr beachtet wird. Gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung und den Naturschutzverbänden werden wir überlegen, wie wir Besucher von weiter her noch besser erreichen und auf die bis einschließlich 2025 geltende Regelung im Frühjahr hinweisen können.“

Mit der temporären Sperrung konnte auf jeden Fall ein deutliches Zeichen gegen das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz gesetzt werden. Auch an den Feiertagswochenenden im Mai und Juni war eine deutliche Beruhigung der sensiblen Natur im Nationalparkgebiet zu spüren.

Hintergrund:

Das Übernachten in der Natur – ob im Freien oder im Zelt – ist auch bisher schon im Nationalpark grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 zugelassenen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettersport geschieht. Damit wird die Tradition der Bergsteiger berücksichtigt. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist. Doch Internet und Apps erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und machen es für immer mehr Nichtkletterer attraktiv, im Nationalpark zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr nur die zugelassenen Boofen, sondern übernachten illegal im gesamten Nationalpark. Eine großflächige Einschränkung der Lebensräume der Wildtiere ist die Folge.

Bildunterschrift:

Foto: Archiv Nationalparkverwaltung

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der Natur alle Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz gesperrt. Das Übernachten in der Natur – ob im Freien oder im Zelt – ist im Nationalpark grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 zugelassenen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettersport geschieht. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist.

i. A. des Pressesprechers

Stellvertretend für alle Beteiligten:

Nadja Rademacher

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST

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